Wer als deutscher Autofahrer in Schweden unterwegs ist, sollte sich unbedingt an die Verkehrsregeln halten, 10 km/h zu schnell innerhalb von Ortschaften sind hier nicht mit 15 € abgegolten – die Bußgelder bei Verkehrswidrigkeiten sind empfindlich hoch. Wer es nicht glaubt, hier nun eine Übersicht über die wichtigsten Bußgelder bei Verkehrsverstößen in Schweden:
Geschwindigkeitsüberschreitungen
1. zugelassene Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h
| Überschreitung in km/h | Bußgeldbetrag in schwedischen Kronen (SEK) | ungefährer Wert in € |
| 0-10 | 2.000 | 200, - |
| 11-15 | 2.400 | 240, - |
| 16-20 | 2.800 | 280, - |
| 21-25 | 3.200 | 320, - |
| 26-30 | 3.600 | 360, - |
| 31-40 | 4.000 | 400, - |
2. alle anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen
| Überschreitung in km/h | Bußgeldbetrag in schwedischen Kronen (SEK) | ungefährer Wert in € |
| 0-10 | 1.500 | 150, - |
| 11-15 | 2.000 | 200, - |
| 16-20 | 2.400 | 240, - |
| 21-25 | 2.800 | 280, - |
| 26-30 | 3.200 | 320, - |
| 31-35 | 3.600 | 360, - |
| 36-40 | 4.000 | 400, - |
Weitere wichtige Verstöße
| Verstoß | Bußgeldbetrag in schwedischen Kronen (SEK) | ungefährer Wert in € |
| Rotlichtverstoß | ||
| Motorfahrzeuge | 3.000 | 300, - |
| übrige Fahrzeuge | 1.500 | 150, - |
| Angezeigtes Fahrverbot mißachtet | ||
| Motorfahrzeuge | 3.000 | 300, - |
| Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt | ||
| Fahrer | 1.500 | 150, - |
| Beifahrer/Mitfahrer | 1.500 | 150, - |
| Minderjährige (Verantwortung des Fahrers) |
2.500 | 250, - |
| Mißachtung der Rechts-vor-links-Regel (högerregeln) | ||
| Motorfahrzeuge | 2.000 | 200, - |
| übrige Fahrzeuge | 1.000 | 100, - |
| Überfahren von Sperrlinien | ||
| Motorfahrzeuge | 1.500 | 150, - |
| Mißachtung des Verbotes für allgemeinen Fahrzeugverkehr | ||
| Motorfahrzeuge | 1.000 | 100, - |
| übrige Fahrzeuge | 500 | 50, - |
| Unzulässiges Fahren in eine bestimmte Fahrtrichtung | ||
| Motorfahrzeuge | 1.000 | 100, - |
| übrige Fahrzeuge | 500 | 50, - |
| Fahren auf falscher Fahrbahn/in nicht zugelasssenem Bereich | ||
| alle | 1.000 | 100, - |
| Verstoß gegen das Überholverbot | ||
| alle | 3.000 | 300, - |
| Mißachtung der Vorfahrt | ||
| alle | 2.000 | 200, - |
| Mißachtung des Stop-Schildes | ||
| Motorfahrzeuge | 2.500 | 250, - |
| übrige Fahrzeuge | 1.000 | 100, - |
| Unlesbarkeit des Nummernschildes (vorne – hinten) | ||
| alle | 1.200 | 120, - |
| alle | 1.500 | 150, - |
| Fahren eines Fahrzeuges trotz auferlegtem Verbots | ||
| alle | 1.500 | 150, - |
| Fahren ohne Licht bei Dunkelheit oder schlechter Sicht1 | ||
| Motorfahrzeuge | 1.200 | 120, - |
| Moped Klasse 2 | 500 | 50, - |
| Fahrräder/Pferdegespanne | 500 | 50, - |
| Fahren ohne gültiges Ausweispapier (Führerschein) | ||
| alle | 500 | 50, - |
| Fahren ohne Helm bzw. mit falsch angelegtem/aufgesetztem Helm auf einem Motorrad/Motorroller | ||
| Fahrer | 1.500 | 150, - |
| Mitfahrer | 1.500 | 150, - |
| Minderjährige (Verantwortung des Fahrers) |
2.500 | 250, - |
1 = In Schweden müssen alle Fahrzeuge grundsätzlich das ganze Jahr hinüber auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Die Mißachtung dieser Regel kostet derzeitig 500 SEK (ca. 50 €).
Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Umtauschkurs bei Erstellung dieser Übersicht: 1€ = 10 SEK.
Bußgelder werden in der Regel sofort und in bar eingefordert, sofern es sich um örtliche Kontrollen handelt, die durch Polizeipersonal durchgeführt wurde. Ansonsten (z.B. stationärer “Blitzer”) wird ein Bußgeldbescheid ins Heimatland geschickt, der notfalls durch inländische Behörden eingetrieben wird (innerhalb der EU). In Deutschland wäre dies dann das Bundesministerium der Justiz. Der ADAC erklärt das ganze Prozedere auf seinen >>> Webseiten.
Trunkenheit am Steuer/rattfylleri in Schweden
In Schweden gilt eine Höchstgrenze von 0,2 Promille. Anders als in Deutschland werden keine festgelegten Bußgelder beim Führen eines Fahrzeuges unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß erhoben, sondern vielmehr werden durch ein Gericht individuelle Geldstrafen (unterschiedliche Tagessätze) oder in schlimmeren Fällen Gefängnisstrafen verhängt. Die folgende Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung der momentanen rechtlichen Situation und soll lediglich als Basisinformation dienen. So hängen z.B. die Verhängung von Geld- oder Gefängnisstrafen wie in Deutschland von unterschiedlichen Faktoren ab (Einsicht, vorherige Ereignisse, Schadensumfang usw.).
| Trunkenheit am Steuer (rattfylleri) | Schwere Trunkenheit am Steuer (grovt rattfylleri) |
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Die Anwendung der Gesetze in Bezug auf Trunkenheit erstreckt sich nicht nur auf PKW bzw. LKW oder Busse, sondern ist auf sämtliche Motorfahrzeuge zu Lande bezogen, also auch auf Mopeds oder beispielweise Schneemobile/Schneeschlitten.
Benutzung von Handys/Mobiltelefonen während der Fahrt
In Schweden wird das Benutzen von Handys/Mobiltelefonen während der Fahrt mit dem Auto bisher nicht verfolgt, Schweden ist eines der letzten Länder in Europa, welches noch kein Verbot darüber eingeführt hat. Im Moment wird eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, die, so sie den Schwedischen Reichstag dann passiert hat, das Benutzen eines Mobiltelefons/Handys während der Fahrt mit einem Auto ohne Freisprecheinrichtung unter Strafe stellt. Im Falle eines Unfalls, welches auf die Benutzung eines Handys/Mobiltelefones zurückgeführt wird, droht dem Autofahrer dennoch rechtliches Ungemach, hier wird dann seitens des Staates von einem schweren Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht bei der Teilnahme am Straßenverkehr ausgegangen.
Quellen:
>>> www.polisen.se
>>> Vägverket/Don’t drink & drive
>>> brå – Brottsförebyggande rådet
[Stand: 09/2011]





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