Wer als deutscher Autofahrer in Schweden unterwegs ist, sollte sich unbedingt an die Verkehrsregeln halten, 10 km/h zu schnell innerhalb von Ortschaften sind hier nicht mit 15 € abgegolten – die Bußgelder bei Verkehrswidrigkeiten sind empfindlich hoch. Wer es nicht glaubt, hier nun eine Übersicht über die wichtigsten Bußgelder bei Verkehrsverstößen in Schweden:

Geschwindigkeitsüberschreitungen

1. zugelassene Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h

Überschreitung in km/h Bußgeldbetrag in schwedischen Kronen (SEK) ungefährer Wert in €
0-10 2.000 200, -
11-15 2.400 240, -
16-20 2.800 280, -
21-25 3.200 320, -
26-30 3.600 360, -
31-40 4.000 400, -

2. alle anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen

Überschreitung in km/h Bußgeldbetrag in schwedischen Kronen (SEK) ungefährer Wert in €
0-10 1.500 150, -
11-15 2.000 200, -
16-20 2.400 240, -
21-25 2.800 280, -
26-30 3.200 320, -
31-35 3.600 360, -
36-40 4.000 400, -

Weitere wichtige Verstöße

Verstoß Bußgeldbetrag in schwedischen Kronen (SEK) ungefährer Wert in €
Rotlichtverstoß
Motorfahrzeuge 3.000 300, -
übrige Fahrzeuge 1.500 150, -
Angezeigtes Fahrverbot mißachtet
Motorfahrzeuge 3.000 300, -
Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt
Fahrer 1.500 150, -
Beifahrer/Mitfahrer 1.500 150, -
Minderjährige
(Verantwortung des Fahrers)
2.500 250, -
Mißachtung der Rechts-vor-links-Regel (högerregeln)
Motorfahrzeuge 2.000 200, -
übrige Fahrzeuge 1.000 100, -
Überfahren von Sperrlinien
Motorfahrzeuge 1.500 150, -
Mißachtung des Verbotes für allgemeinen Fahrzeugverkehr
Motorfahrzeuge 1.000 100, -
übrige Fahrzeuge 500 50, -
Unzulässiges Fahren in eine bestimmte Fahrtrichtung
Motorfahrzeuge 1.000 100, -
übrige Fahrzeuge 500 50, -
Fahren auf falscher Fahrbahn/in nicht zugelasssenem Bereich
alle 1.000 100, -
Verstoß gegen das Überholverbot
alle 3.000 300, -
Mißachtung der Vorfahrt
alle 2.000 200, -
Mißachtung des Stop-Schildes
Motorfahrzeuge 2.500 250, -
übrige Fahrzeuge 1.000 100, -
Unlesbarkeit des Nummernschildes (vorne – hinten)
alle 1.200 120, -
alle 1.500 150, -
Fahren eines Fahrzeuges trotz auferlegtem Verbots
alle 1.500 150, -
Fahren ohne Licht bei Dunkelheit oder schlechter Sicht1
Motorfahrzeuge 1.200 120, -
Moped Klasse 2 500 50, -
Fahrräder/Pferdegespanne 500 50, -
Fahren ohne gültiges Ausweispapier (Führerschein)
alle 500 50, -
Fahren ohne Helm bzw. mit falsch angelegtem/aufgesetztem Helm auf einem Motorrad/Motorroller
Fahrer 1.500 150, -
Mitfahrer 1.500 150, -
Minderjährige
(Verantwortung des Fahrers)
2.500 250, -

1 = In Schweden müssen alle Fahrzeuge grundsätzlich das ganze Jahr hinüber auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Die Mißachtung dieser Regel kostet derzeitig 500 SEK (ca. 50 €).
Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Umtauschkurs bei Erstellung dieser Übersicht: 1€ = 10 SEK.

Bußgelder werden in der Regel sofort und in bar eingefordert, sofern es sich um örtliche Kontrollen handelt, die durch Polizeipersonal durchgeführt wurde. Ansonsten (z.B. stationärer “Blitzer”) wird ein Bußgeldbescheid ins Heimatland geschickt, der notfalls durch inländische Behörden eingetrieben wird (innerhalb der EU). In Deutschland wäre dies dann das Bundesministerium der Justiz. Der ADAC erklärt das ganze Prozedere auf seinen >>> Webseiten.

Trunkenheit am Steuer/rattfylleri in Schweden

In Schweden gilt eine Höchstgrenze von 0,2 Promille. Anders als in Deutschland werden keine festgelegten Bußgelder  beim Führen eines Fahrzeuges unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß erhoben,  sondern vielmehr werden durch ein Gericht individuelle Geldstrafen (unterschiedliche Tagessätze) oder in schlimmeren Fällen Gefängnisstrafen verhängt. Die folgende Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung der momentanen rechtlichen Situation und soll lediglich als Basisinformation dienen. So hängen z.B. die Verhängung von Geld- oder Gefängnisstrafen wie in Deutschland von unterschiedlichen Faktoren ab (Einsicht, vorherige Ereignisse, Schadensumfang usw.).

Trunkenheit am Steuer (rattfylleri) Schwere Trunkenheit am Steuer (grovt rattfylleri)
  • Promillegehalt über 0,2 und unter 1,0 bzw. Beeinflussung durch Drogen
  • Promillegehalt über 1,0 oder Beeinflussung durch Drogen

  • die Fahrfähigkeit ist teilweise eingeschränkt und unsicher
  • die Fahrfähgikeit ist stark eingeschränkt bzw. nicht mehr gegeben, zudem erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit

  • Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bis max. 6 Monate, der Führerschein kann eingezogen werden
  • erhebliche Geldstrafen oder Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren, bei Personenschäden/Tötung einer Person durch Trunkenheit am Steuer bis zu acht Jahren, der Führerschein wird eingezogen

Die Anwendung der Gesetze in Bezug auf Trunkenheit erstreckt sich nicht nur auf PKW bzw. LKW oder Busse, sondern ist auf sämtliche Motorfahrzeuge zu Lande bezogen, also auch auf Mopeds oder beispielweise  Schneemobile/Schneeschlitten.

Benutzung von Handys/Mobiltelefonen während der Fahrt

In Schweden wird das Benutzen von Handys/Mobiltelefonen während der Fahrt mit dem Auto bisher nicht verfolgt, Schweden ist eines der letzten Länder in Europa, welches noch kein Verbot darüber eingeführt hat. Im Moment wird eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, die, so sie den Schwedischen Reichstag dann passiert hat, das Benutzen eines Mobiltelefons/Handys  während der Fahrt mit einem Auto ohne Freisprecheinrichtung unter Strafe stellt. Im Falle eines Unfalls, welches auf die Benutzung eines Handys/Mobiltelefones zurückgeführt wird, droht dem Autofahrer dennoch rechtliches Ungemach, hier wird dann seitens des Staates von einem schweren Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht bei der Teilnahme am Straßenverkehr ausgegangen.

Quellen:
>>> www.polisen.se
>>> Vägverket/Don’t drink & drive
>>> brå – Brottsförebyggande rådet

[Stand: 09/2011]