BILD meint: nr. 3

Ausriß von >>> www.bild.de, mit Datum 2008/05/11

Renke fragt:

Wie passen Überschrift und Textinhalt zusammen?

Antwort:

(Hat vielleicht jemand Vorschläge? Ja? Dann ab damit ins Kommentarfeld oder per Mail. Und wenn nicht, eine Lösung des Problemes dann am Abend – aber so schwer ist es ja auch eigentlich gar nicht. Meine ich.)

Genauso ist es, Sabine! Immerhin, ein Vorschlag. Überschrift und Text passen deshalb nicht zusammen, weil in dieser Renate Künast als Agens, also als Handelnder dargestellt wird. Der Inhalt des Textes macht aber deutlich, daß sie selbst gar nicht diese Handlung begeht, sondern daß vielmehr die Partei, der das Haus gehört, die Handlung vornimmt, nämlich in der Weise, daß sie Frau Künast keinen Zutritt gewährt. So kann also gar nicht Renate Künast den Wetteinsatz platzen lassen, vielmehr wurde er seitens der CDU zum Platzen gebracht. Und um es genau zu nehmen, müßte die Überschrift lauten: Renate Künasts Wette wurde platzen gelassen – dann würden Überschrift und Textinhalt auch passen.

Renke stellt fest:

Wenn ein Bild-Redakteur nicht mal den Unterschied zwischen aktiv und passiv versteht, und damit Fakten verdreht und zurecht geBILDet werden, dann sollte man wirklich den Springer-Verlag dazu veranlassen, den Preis für die BILD um zehn Cent zu erhöhen, damit man sich im Hause BILD auch mal eine Weiterbildung in einfachster Grammatik leisten kann! Oder sollte es in Zukunft etwa heißen: Laß BILDen Dir Deine Meinung!

3 Gedanken zu „BILD meint: nr. 3“

  1. Jo, Hesi, so kann man das auch formulieren (na hoffentlich springt mir die CDU nun nicht an den Hals, weil man sie als Spielverderber tituliert :mrgreen: ) Ach, ist schon nicht leicht, das mit der Bild!

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  2. Frau Künast hat eine Wette verloren und kann ihren Wetteinsatz nicht einlösen, weil man sie daran hindert, zumindest bisher.
    Die Überschrift könnte lauten:
    Künast: Wette verloren – CDU: Spielverderber :mrgreen:

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  3. Ich würde sagen, die Überschrift ist falsch oder der Text oder – wir reden ja über von der Bild-Zeitung – beides ist falsch.
    Frau K. würde ja, wenn sie denn dürfte. Also lässt nicht sie die Wette platzen, sondern vielmehr der Eigentümer des Geländes, auf dem die Wetteinlösung stattfinden soll. 🙄

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