aufgesammelt nr. 118

Vom Wahnsinn gab Goethe die einfache Definition, daß er darin bestehe, wenn man von der wahren Beschaffenheit der Gegenstände und Verhältnisse, mit denen man es zu tun habe, weder Kenntnis habe noch nehmen wolle, diese Beschaffenheit hartnäckig ignoriere.

Friedrich Theodor Adam Heinrich von Müller (dt. Jurist und ein enger Freund Goethes) im Jahr 1825

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